Bio Betriebe: Genehmigungspflicht für Eingriffe an Tieren

Ab 1.1.2020 ist ein Eingriff bei Tieren am Bio Betrieb nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt. Der Antrag ist bei der zuständigen Landesregierung (siehe unten) einzubringen.
Hierbei besteht die Auswahl zwischen zwei Formularen:
1.    Fallbezogener Einzelantrag: für das Einziehen von Nasenringen bei Zuchtstieren oder das Enthornen von über sechs Wochen alten Rindern
2.    Betriebsbezogener Antrag: für das Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen

Das vollständig ausgefüllte Formular ist rechtzeitig (vor der ersten Enthorunung im Jahr 2020 + Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen) an die Landesregierung zu übermitteln. Mit dem Erhalt des von der Behörde genehmigten Formulars gilt der Antrag auf Durchführung der am Formular angegebenen Eingriffe als vorläufig genehmigt.
Das genehmigte Antragsformular ist bei der nächsten Bio Kontrolle vorzulegen.

Die Formulare und nähere Informationen zum korrekten Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie hier.


Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement,
Referat Lebensmittelaufsicht
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel: +43 316 877 3541
E-Mail: lebensmittelaufsicht@stmk.gv.at
Website: www.gesundheit.steiermark.at